Diese Seite wird bearbeitet

selayarselayar

Tauchmedizinerin

Dr. Ida Kubik

Sprechstunde nach telefonischer Vereinbarung


0664 3291917

diving.doc@gmx.at

http://www.seastar.at/artzlicheUntersuchung.htm

1220 Wien; Rudolf Hausner Gasse 13

2102 Bisamberg; Hauptstrasse 51

Einige Erklärungen zum besseren Verständnis und zu Ihrer eigenen Sicherheit

Zusatzbezeichnung Tauchmediziner:

Da in Österreich, der Schweiz und Deutschland die Facharztanerkennung zum Arzt für Tauch- und Überdruckmedizin fehlt, kann juristisch gesehen jeder Arzt, also auch der Hausarzt, die Tauchtauglichkeit bescheinigen. Allerdings muss sich ein Taucher darüber im Klaren sein, dass ein Tauchmediziner in einem solch speziellen Gebiet qualifiziertere Aussagen treffen kann, als ein Arzt, der vom Tauchen und von Tauchmedizin keine oder wenig Ahnung hat.

Die Richtlinien zur Tauchtauglichkeitsuntersuchung, zur Führung der Zusatzbezeichnung Tauchmediziner und zur Aus- und Weiterbildung, werden in Österreich von der Österreichischen Gesellschaft für Tauch- und Hyperbarmedizin (ÖGTH) herausgegeben, in der Schweiz ist die Schweizerische Gesellschaft für Unterwasser- und Hyperbarmedizin (SUHMS) zuständig und in Deutschland durch die Gesellschaft für Tauch- und Überdruckmedizin e. V. (GTÜM).

Notwendigkeit der Tauchtauglichkeitsuntersuchung:

Die Tauchtauglichkeitsuntersuchung dient dem Zuvorkommen von Tauchunfällen und sollte im Eigeninteresse eines jeden Tauchers liegen. Durch die Untersuchung hat der Arzt die Möglichkeit, einem Taucher klarzumachen, wo seine Einschränkungen liegen oder dass das Tauchen für ihn ein zu großes Risiko darstellt. Der Taucharzt klärt dabei im Gespräch oder durch einen Fragebogen die folgenden Punkte:

Der Arzt untersucht bei der Tauchtauglichkeitsuntersuchung neben dem Allgemeinzustand im Wesentlichen folgende Bereiche:


rechtlicher Hinweis

Viele Tauchschulen und Verbände verlangen eine Tauchtauglichkeitsuntersuchung, bevor sie einen Sporttaucher zu einem Tauchkurs zulassen. Die meisten Tauchbasen in aller Welt verlangen ebenfalls von ihren Tauchgästen eine tauchärztliche Untersuchung. Auch die Versicherungen der Tauchbasen verlangen eine Untersuchung, ebenso wie viele Reiseveranstalter, um bei Unfällen Haftungsausschlüsse geltend zu machen. Ein Teil der Tauchbasen verzichtet auf eine Tauchtauglichkeitsuntersuchung und lässt sich vom Taucher selbst durch eine Erklärung die Gesundheit bestätigen. Damit geht das Haftungsrisiko auf den Taucher über und Versicherungen können im Fall eines Unfalls die Behandlungskosten zurückfordern oder eine Lebensversicherung nicht auszahlen.